Berryman Allstar Verpackungsmaschinen Handelsgesellschaft mbH
Falkenstrasse 30
D-89269 Vöhringen
Telefon: 02205-907565
Fax:
Email: info@mueggegmbh.de
Geschäftsführer der Berryman Allstar Verpackungsmaschinen Handlesgesellschaft mbH:
Ingeborg Grüber
Registergericht: Amtsgericht Memmingen
Registriernummer: HRB 3233
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 130 843 865
Steuer-Nr. 151 122 30
Gestaltung & Umsetzung:
Thomas Walter
Inhaltlich Verantwortlicher nach § 55 II RStV ist:
Daniela Peitz
Für alle Verkäufe gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Verkaufsbedingungen des Käufers haben für uns keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern nicht postwendend geliefert, gelten Aufträge erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung, so
gilt der Lieferschein oder die Rechnung als solche.
Bei Preiserhöhungen werden sämtliche alte Preislisten ungültig und bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Erhöhungen gelten als vereinbart. Aufträge über einen längeren
Zeitraum (befristete oder unbefristete Abrufaufträge) werden nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalt angenommen, dass die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet werden, auch wenn
Teillieferungen aus dem bestehenden Liefervertrag vorher zu niedrigen Preisen berechnet wurden. Der Bestand des Auftrages wird durch Preiserhöhungen nicht berührt.
Versand
Der Versand erfolgt auf billigstem Wege. Die Kosten des Transportes (einschliesslich Versicherung) gehen zu Lasten des Käufers, wenn nichts anderes bestätigt ist. Die Transportgefahr ab Werk
trägt der Käufer, auch bei frachtfreier Lieferung.
Lieferfristen können wir nur bei ausdrücklicher Bestätigung einhalten. Bei grösseren Mengen sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt. In Fällen höherer Gewalt, bei Betriebs- oder
Transportstörung oder Verzögerung seitens unserer Zulieferanten verlängern sich die zugesagten Lieferfristen angemessen. Diese Verzögerung berechtigen den Besteller nicht, vom Auftrag
zurückzutreten oder Ersatzansprüche zu stellen.
Muster
Zur Ansicht bestellte und gelieferte Artikel sind pfleglich zu behandeln. Zur Erprobung in Ihrem Betrieb räumen wir Ihnen ein Rückgaberecht von 10 Tagen ein. Sollte eine Rücksendung innerhalb
dieser Frist nicht erfolgt sein, gilt die Mustersendung als übernommen. Für aus Mustersendungen zurückgegebene, beschädigte Teile, wird Wertminderung oder Nachbesserung berechnet.
Rücksendung
Für nachweisliche Material- oder Fabrikationsfehler leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instandsetzung, wenn die Reklamation spätestens innerhalb 8
Tagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich eingegangen ist. Jegliche sonstigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Zahlung
Die Zahlung können Sie entweder innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto vornehmen, Ersatzteil- und Reparaturrechnungen sind sofort nach
Rechnungserhalt zur Zahlung netto fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn zum Zeitpunkt ein fälliger Saldo vorhanden ist.
Bei Zielüberschreitung werden alle Posten fällig, Zinsen und Spesen berechnen wir unter Vorbehalt aller weiteren Ansprüche zu einem bei Grossbanken üblichen Satz. Schecks gelten erst nach
Einlösung als geleistete Zahlung.
Uns unbekannte Firmen beliefern wir zunächst nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Bei Weiterveräusserung durch den Käufer gilt dessen Forderung aus der Weiterveräusserung mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Käufer hat diese Abtretung auf unser
Verlangen seinem Kunden zwecks direkter Zahlung anzuzeigen. Darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind
nicht gestattet. Über Pfändungen sind wir unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu unterrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalls sind wir berechtigt,
sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu verlangen. Befristete Forderungen werden dann sofort fällig.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 89073 Ulm. Diese Vereinbarung gilt auch für und gegen Dritte, die gleich aus welchem Rechtsgrund, für die Verbindlichkeit des Käufers uns gegenüber haften.
Von den vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt die übrigen
Bedingungen unberührt.
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